Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Betreiberin von www.heyholistic.de ist stets bemüht, diese Website im Einklang mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu gestalten.
Gesetzliche Grundlage
Das **Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)** verpflichtet in Deutschland ab dem 28. Juni 2025 grundsätzlich private Unternehmen dazu, ihre Webseiten und digitalen Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
**Kleinstunternehmen** im Sinne des BFSG (weniger als 10 Beschäftigte und einem Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro) sind jedoch von dieser gesetzlichen Verpflichtung **ausgenommen**.
www.heyholistic.de wird von einem Kleinstunternehmen betrieben und ist daher gemäß § 2 Abs. 3 BFSG nicht verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit vollständig umzusetzen.
Unser Engagement für Barrierefreiheit
Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung legen wir Wert darauf, dass unsere Website für möglichst viele Menschen zugänglich ist.
Wir achten insbesondere auf:
* eine klare Überschriftenstruktur
* ausreichende Farbkontraste
* verständliche Alternativtexte für Bilder
* gut lesbare Schriften
* eine weitgehend barrierearme Navigation
Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen oder besondere Anforderungen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter annemarie@heyholistic.de
oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns, unsere Inhalte weiter zu verbessern.
Letzte Überprüfung dieser Erklärung: Juli 2025